RVG §§ 8 Abs. 1, Abs. 2, 15 Abs. 2; BGB §§ 194 ff.; FamFG § 137 Abs. 5

Verjährung der anwaltlichen Vergütungsansprüche nach Abtrennung einer Folgesache

OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.03.2018 - 8 WF 57/18

Fundstelle: AGS 2018, S. 216 f.

 

Wird über die Ehesache und einzelne Folgesachen vorab entschieden und werden andere Folgesachen abgetrennt, so wird die Vergütung aus den vorab entschiedenen Gegenständen zwar fällig, die Verjährung ist jedoch gehemmt bis zum rechtskräftigen Abschluss oder der anderweitigen Erledigung der abgetrennten Folgesache.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS