RVG VV Nr. 7000; RVG § 17 Nr. 10
Gesonderte Berechnung der Dokumentenpauschale im vorbereitenden und im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.06.2015 - 2 Ws 10/15
Fundstelle: AGS 2015, S. 383 ff.
Die Dokumentenpauschale der Nr. 7000 VV ist im vorbereitenden und im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren gesondert zu berechnen.
Leitsatz der Schriftleitung dre AGS