RVG VV Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104; FamFG § 221 Abs. 1
Keine Terminsgebühr bei Entscheidung des Familiengerichts ohne Durchführung eines Erörterungstermins
OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.07.2014 - 11 WF 965/14
Fundstelle: RVGreport 2015, S. 105 f.
Die Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV-RVG entsteht im Versorgungsausgleichsverfahren nicht, wenn das Familiengericht ohne Durchführung eines Erörterungstermins entscheidet, da § 221 Abs. 1 FamFG eine mündliche Verhandlung nicht vorschreibt.
Leitsatz des Gerichts