Gegenstandswert im Zustimmungsverfahren zur Kündigung eines Schwerbehinderten
§ 23 Abs. 3 Satz 2 RVG; § 52 Abs. 2 GKG
OVG SchlH, Beschl. v. 11.2.2014 - 3 O 45/12
Fundstelle: RVG Report 2014, S. 204 f.
Die Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltliche Tätigkeit im Zustimmungsverfahren zur Kündigung eines Schwerbehinderten auf 5.000 € entspricht billigem Ermessen.
Leitsatz des Gerichts