Gegenstandswert im Zustimmungsverfahren zur Kündigung eines Schwerbehinderten

§ 23 Abs. 3 Satz 2 RVG; § 52 Abs. 2 GKG

OVG SchlH, Beschl. v. 11.2.2014 - 3 O 45/12

Fundstelle: RVG Report 2014, S. 204 f.

 

Die Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltliche Tätigkeit im Zustimmungsverfahren zur Kündigung eines Schwerbehinderten auf 5.000 € entspricht billigem Ermessen.

 

Leitsatz des Gerichts