RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3; RVG VV Nr. 3104
Keine Terminsgebühr bei unterbliebener Ladung des Prozessbevollmächtigten
OLG Hamm, Beschl. v. 28.12.2012 – II-6 WF 83/12 Fundstelle: RVGreport 2013, 230 f.
Nimmt der Verfahrensbevollmächtigte an einem Termin zur mündlichen Verhandlung tatsächlich nicht teil, kann er eine Terminsgebühr auch dann nicht beanspruchen, wenn er ungeachtet seiner Meldung seitens des Gerichts nicht zum Termin geladen wurde.
Leitsatz des Gerichts