ZPO § 91; RVG VV Nr. 3101
Antragsrücknahme vor Beauftragung des Rechtsanwalts durch den Antragsgegner
OLG Hamm, Beschl. v. 23.10.2012 – II-6 WF 197/12 Fundstelle: AGS 2013, S. 253 f.
Auch wenn im Zeitpunkt der Beauftragung eines Rechtsanwalts der Antrag bereits zurückgenommen ist, steht dies der Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsanwalts nicht grundsätzlich entgegen.
Leitsatz Schriftleitung AGS