RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3; Nr. 3104
Entstehen einer Terminsgebühr bei außergerichtlichen Besprechungen
OLG Hamm, Beschl. v. 08.12.2010 – 25 W 651/09 Fundstelle: AGS 2011, S. 584
Dient eine vorgerichtliche Besprechung dazu, die gerichtliche Inanspruchnahme einer Partei zu vermeiden und die bestehenden Streitpunkte außergerichtlich zu klären, entsteht eine Terminsgebühr.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS