RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3; Nr. 3104Entstehen einer Terminsgebühr bei außergerichtlichen BesprechungenOLG Hamm, Beschl. v. 08.12.2010 – 25 W 651/09 Fundstelle: AGS 2011, S. 584
Dient eine vorgerichtliche Besprechung dazu, die gerichtliche Inanspruchnahme einer Partei zu vermeiden und die bestehenden Streitpunkte außergerichtlich zu klären, entsteht eine Terminsgebühr. Leitsatz der Schriftleitung der AGS