VV RVG Nr. 1000; § ZPO 269
Einigungsgebühr bei Klagerücknahme
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.10.2008 – I-24 W 70/08 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 141 f.
Stimmt der Beklagte lediglich der Klagerücknahme zu, fällt die Einigungsgebühr nicht an.
Leitsatz des Gerichts