BRAGO §§ 13 Abs. 2, 26, 28, 31 Abs. 1
Gebühren des Prozessbevollmächtigten bei der gerichtlichen Mediation
2. Auch ein Anspruch auf eine gesonderte Postentgeltpauschale besteht nicht.5
3. Für die Wahrnehmung eines Mediationstermins können jedoch gesonderte Fahrtkosten sowie das Tage- und Abwesenheitsgeld entstehen.5
5 Leitsatz des Verfassers des RVGreports