1.      Dem im gerichtlichen oder gerichtsnahen Mediationsverfahren tätigen Prozessbevollmächtigten fallen grundsätzlich keine zusätzlichen Rechtsanwaltsgebühren an.5   2.      Auch ein Anspruch auf eine gesonderte Postentgeltpauschale besteht nicht.5   3.      Für die Wahrnehmung eines Mediationstermins können jedoch gesonderte Fahrtkosten sowie das Tage- und Abwesenheitsgeld entstehen.5  5 Leitsatz des Verfassers des RVGreports