BRAGO §§ 13 Abs. 2, 26, 28, 31 Abs. 1Gebühren des Prozessbevollmächtigten bei der gerichtlichen Mediation OLG Rostock, Beschl. v. 05.01.2007 – 8 W 67 und 68/06Fundstelle: RVGreport 2008, S. 54
1. Dem im gerichtlichen oder gerichtsnahen Mediationsverfahren tätigen Prozessbevollmächtigten fallen grundsätzlich keine zusätzlichen Rechtsanwaltsgebühren an.5 2. Auch ein Anspruch auf eine gesonderte Postentgeltpauschale besteht nicht.5 3. Für die Wahrnehmung eines Mediationstermins können jedoch gesonderte Fahrtkosten sowie das Tage- und Abwesenheitsgeld entstehen.5 5 Leitsatz des Verfassers des RVGreports