RVG §§ 23, 32, 33; GKG § 45
Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit bei nicht beschiedener Hilfsaufrechnung
OLG Hamm, Beschl. v. 02.01.2007 – 19 U 48/06
Fundstelle: AGS 2007, S. 254 f.
Ergeht im gerichtlichen Verfahren über eine Hilfsaufrechnung keine der Rechtskraft fähige Entscheidung, sind die Rechtsanwaltsgebühren nicht abweichend von § 45 Abs. 3 GKG unter Einbeziehung des Werts der Hilfsaufrechnung zu berechnen.