§ 8 Abs. 1 RVG; § 628 Abs. 1 S. 1 BGB
Kündigung des Mandats und Vergütung
LG Bremen, Urt. v. 29.5.2020 - 4 S 102/19
Fundstell: GS 2021, S. 23

 

  1. Ein Anwalt kann unter dem Gesichtspunkt "Interessenwegfall" seinen Vergütungsanspruch verlieren, wenn er in einem schwierigen Mandatsverhältnis seinem Mandanten bei Nichtzahlung eines Vorschusses vor der Kündigung keine Kündigungsandrohung unter Verdeutlichung der Folgen zukommen lässt.
  2. Schreiben des Mandanten ohne Einschaltung seines Anwaltes an das Gericht können nur in Ausnahmefällen als schwerwiegende Pflichtverletzungen angesehen werden. 

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS