§§ 14,58 RVG
Anrechnung von Vorschüssen auf die Pflichtverteidigervergütung
LG Aachen, Beschl. v. 3.1.2020 - 67 KLs 18/17
Fundstelle: RVG-Report 2020, S. 303

Der Begriff der „Höchstgebühr des Wahlanwalts" i.S.d. § 58 Abs. 3 Satz 4 RVG meint nicht den im VV RVG ausgewiesenen gesetzlichen Höchstbetrag des jeweiligen Betragsrahmens, sondern vielmehr diejenige Vergütung, die der Pflichtverteidiger gem. § 14 Abs. 1 RVG unter Berücksichtigung der dort benannten Umstände im konkreten Einzelfall nach billigem Ermessen (höchstens) verlangen könnte, wenn er das betreffende Mandat (weiterhin) als Wahlverteidiger wahrgenommen hätte.

Leitsatz des Gerichts