Nr. 4102 VV RVG
„Verhandeln“ im Haftprüfungstermin
LG Bad Kreuznach, Beschl. v. 10.8.2020 – 2 KLs 1042 Js 12567/18

Fundstelle: AGS 3/2021, S. 118

Die Terminsgebühr Nr. 4102 Nr. 3 VV entsteht auch dann, wenn im Haftprüfungstermin der Haftprüfungsantrag zwar zurückgenommen worden ist, dem jedoch eine Erörterung der Fortdauer der Untersuchungshaft im Hinblick auf das Fortbestehen des Haftgrundes der Fluchtgefahr vorangegangen ist.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS