Anfall der Geschäftsgebühr nach Nr. 2504 ff. VV RVG auch bei einem Nullplan

RVG VV Nr. 2503, 2504 ff.; Inso § 305 Abs. 1 Nr. 1

LG Aachen, Beschuss vom 01.03.2016 - 3 T 374/15

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 220 f.

 

 

Für den Anfall einer Gebühr nach Nr. 2504 ff. RVG VV reicht es aus, dass der im Wege der Beratungshilfe tätig gewordene Anwalt den Gläubigern des Schuldners einen sog. Nullplan angeboten hat.

 

Leitsatz des Gerichts