RVG § 14 Abs. 1; VV RVG Nr. 2300
2,0 Geschäftsgebühr im finanzgerichtlichen Vorverfahren
2. Auch wenn es lediglich um die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen geht, handelt es sich beim Steuerrecht häufig um eine schwierige Spezialmaterie, die als überdurchschnittlich eingestuft werden kann.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports