Richtline 87/344/EWG

Rechtsschutzversicherung – Freie Anwaltswahl durch den Versicherungsnehmer

EuGH, Urt. v. 10.09.2009 – Rechtssache C-199/08

Ein Rechtsschutzversicherer kann sich in seinen allgemeinen Bedingungen nicht das Recht vorbehalten, in Fällen, in denen eine größere Anzahl von Versicherungsnehmern durch dasselbe Ereignis geschädigt sind, selbst den Rechtsvertreter aller betroffenen Versicherungsnehmer auszuwählen.

Leitsatz des Verfassers des KammerReports