Zulassung eines Syndikusanwalts als Fachanwalt für Versicherungsrecht
BVerfG (3. Kammer des Ersten Senats), Beschl. v. 20.03.2007 – 1 BvR 142/07 Fundstelle: NJW 2007, S. 1945 Es ist verfassungsrechtlich nicht zur beanstanden, eine i. S. von § 5 FAO persönliche Fallbearbeitung als Rechtsanwalt zu verneinen, wenn sich ein Syndikusanwalt auf ein Wirken im Hintergrund beschränkt und weder eigene Schriftsätze anfertigt noch selbst an Gerichtsverhandlungen teilnimmt.