Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Tätigkeit als Kirchenbeamter
BVerfG (3. Kammer des Ersten Senats), Beschl. v. 15.03.2007 – 1 BvR 1887/06 Fundstelle: NJW 2007, S. 2317 f. 1. Die Norm des § 14 II Nr. 5 BRAO (Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Ernennung zum Beamten) ist mit Art. 12 I GG vereinbar.
2. Es verstößt gegen Art. 12 I GG, wenn § 14 II Nr. 5 BRAO dahin ausgelegt wird, dass auch bei einem auf Lebenszeit ernannten Kirchenbeamten die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zwingend zu widerrufen sei.