BerHG § 4 Abs. 2 S. 4; GG Art. 3

Keine zeitliche Befristung des Antrags auf nachträgliche Beratungshilfe

BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007 – 1 BvR 1984/06
Fundstelle: RVGreport 2008, S. 200

Die in § 4 Abs. 2 Satz 4 BerHG eingeräumte Möglichkeit des Rechtsuchenden, einen Antrag auf Beratungshilfe nachträglich zu stellen, ist zeitlich nicht befristet.³
 

Leitsatz des Verfassers des RVG Reports