BRAO §§ 59 b Abs. 2 Nr. 3; BORA § 8 S. 2

Diplom-Wirtschaftsjuristin auf dem Briefkopf

BGH, Beschluss vom 18.12.2015  - AnwZ (Brfg) 19/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 158 f.

 

 

Führt ein Anwalt auf seinem Briefkopf eine Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH) auf, ohne zugleich die Art dieser Zusammenarbeit klarzustellen, wird hierdurch der irreführende Eindruck einer Sozietät erweckt.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial