Kein Anspruch auf Überlassung eines anwaltsgerichtlichen Beschlusses

BGH, Beschluss vom 22.09.2015 – AnwZ (Brfg) 44/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2015, S. 734 f.

 

Ein Beschwerdeführer hat gegenüber einer Rechtsanwaltskammer keinen Anspruch auf Überlassung eines seine Beschwerde betreffenden anwaltsgerichtlichen Beschlusses.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 

Anmerkung:

Die Entscheidung des BGH stimmt systematisch überein mit dem Urteil des VG Freiburg vom 16.09.2015 (siehe KammerReport 5/2015, S. 23). Demnach steht einem Beschwerdeführer in einem Aufsichtsverfahren vor der Rechtsanwaltskammer auch kein Anspruch auf Zugang zu den von dem betroffenen Anwalt abgegebenen Stellungnahmen zu.