ZPO §§ 78 b, 551 Abs. 1, Abs. 2 S. 6; BRAO § 48 Abs. 2
Kein Notanwalt bei von Partei verursachter Mandatsbeendigung
BGH, Beschluss vom 16.9.2015-V ZR 81/15
Fundstelle: NJW 2016, S. 81
Hat eine Partei zunächst einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden und mandatiert, kommt bei einer späteren Mandatsniederlegung die Beiordnung eines Notanwalts nach § 78 b ZPO nur in Betracht, wenn die Partei die Mandatsniederlegung nicht zu vertreten hat.
Leitsatz der Redaktion der NJW