BRAO § 7 Nr. 8

Unvereinbarkeit von Anwaltstätigkeit und Akquisition in Personalangelegenheiten

BGH, Beschl. v. 26.11.2007 – AnwZ (B) 111/06 (AnwGH Nordrhein-Westfalen)
Fundstelle: NJW 2008, S. 1318 f.

 

1.
Zur Unvereinbarkeit einer Tätigkeit als „Berater und Akquisiteur“ für eine Unternehmensberatungsgesellschaft mit dem Anwaltsberuf.

Leitsatz des Gerichts

 

2.
Ist ein Anwalt in seinem Zweitberuf akquisitorisch tätig oder übt er eine Tätigkeit aus, die mit dem Interesse des Unternehmens, Gewinn zu erwirtschaften, untrennbar verbunden ist, kommt es zu einer Interessenkollision zwischen der Anwaltstätigkeit und dem Zweitberuf.

Leitsatz der Redaktion der NJW