Pflicht zum Hinweis auf Mandatsbeziehungen zum Gegner der Partei
Hinweispflicht aus dem Anwaltsvertrag
BGH, Urteil vom 08.11.2007 – IX ZR 5/06 = BeckRS 2008, 02280
Fundstelle: NJW-Spezial 2008, S. 159
Wird eine Kanzlei häufig von dem Gegner der Partei, die ihr ein neues Mandat anträgt, beauftragt, so muss sie auch dann auf diesen Umstand hinweisen, wenn ein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang mit den vom Gegner erteilten Mandaten nicht besteht.
Leitsatz des Gerichts