§§ 142, 143 StPO
Kein Rechtsmittel des Verteidigers gegen Aufhebung seiner Pflichtverteidigerbestellung
BGH, Beschl. v. 18.8.2020 - StB 25/20
Fundstelle: RVGreport 2020, S. 439
Einem Pflichtverteidiger steht gegen die Aufhebung seiner Bestellung kein eigenes Beschwerderecht zu.
Leitsatz des Gerichts