BGB §§ 249, 1902; ZPO § 287 Abs. 1
Erstattungsfähigkeit der Rechtsverfolgungskosten gegen eigenen Unfallversicherer bei Beauftragung durch Betreuer des Geschädigten
BGH, Urt. v. 26.5.2020 - VI ZR 321/19
Fundstelle: AGS 2020, S. 428
Wird der Anwalt nach einem Verkehrsunfall auch mit der Regulierung gegenüber dem eigenen Unfallversicherer beauftragt, sind dessen Kosten auch dann nicht ersatzfähig, wenn der Geschädigte verletzungsbedingt dazu nicht in der Lage ist, er aber einen Betreuer hat, der dies erledigen kann.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS