BGB a. F. §§ 312 b Abs. 1, 312 d Abs. 1 S. 1; § 355
Anwaltsvertrag als Fernabsatzvertrag
BGH, Urteil vom 23.11.2017 - IX ZR 204/16
Fundstelle: RVGreport 2018, S. 157 ff.
1.  Anwaltsverträge können den Regeln für den Fernabsatz unterfallen und als solche widerrufen werden.
2.  Ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem liegt regelmäßig nicht schon dann vor, wenn der Rechtsanwalt lediglich die technischen Möglichkeiten zum Abschluss eines Anwaltsvertrags im Fernabsatz wie Briefkasten, elektronische Postfächer und/oder Telefon- und Faxanschlüsse vorhält.
Leitsatz des Gerichts