RVG VV Nrn. 2300, 3100; Vorbem. 3 Abs. 4
Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren auf eine Verfahrensgebühr
BGH, Beschluss vom 28.02.2017 - I ZB 55/16
Fundstelle: RVGreport 2017, S. 220 ff.
Fällt die Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts mehrfach an und werden die vorgerichtlich geltend gemachten Ansprüche im Wege objektiver Klagehäufung in einem einzigen gerichtlichen Verfahren verfolgt, sodass die Verfahrensgebühr nur einmal anfällt, sind alle entstandenen Geschäftsgebühren in der tatsächlichen Höhe anteilig auf die Verfahrensgebühr anzurechnen.
Leitsatz des Gerichts