RVG §§ 7 Abs. 1, 15 Abs. 2
Vertretung zweier Beklagter im Rechtsstreit wegen unterschiedlicher Forderungen eine gebührenrechtliche Angelegenheit
BGH, Beschluss vom 24.03.2016 - III ZB 116/15
Fundstelle: RVGreport 2016, S. 215 ff.
Macht der Kläger unterschiedliche Ansprüche gegen zwei Beklagte von vornherein zum Gegenstand eines Klageverfahrens und lehnt das Gericht eine Trennung wegen des zwischen den verschiedenen Gegenständen bejahten Zusammenhangs ab, liegt nur eine gebührenrechtliche Angelegenheit vor.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports