ZPO §§ 101, 98
Kosten der Nebenintervention bei Vergleich der Hauptparteien
BGH, Beschluss vom 04.02.2016 - IX ZB 28/15
Fundstelle: AGS 2016, S. 246 ff.
Regelt ein Vergleich, dem der Nebenintervenient ausdrücklich zugestimmt hat, nur die Verteilung der Kosten des Rechtsstreits zwischen den Parteien des Rechtsstreits, ohne die Kosten der Nebenintervention zu erwähnen, schließt dies regelmäßig einen prozessualen Kastenerstattungsanspruch des Nebenintervenienten aus.