ZPO § 91 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1

Vertretung einer wegen eines anwaltlichen Beratungsfehlers verklagten Rechtsanwaltsgesellschaft durch einen anderen Anwalt als den der mitverklagten beruflich zusammengeschlossenen Rechtsanwälte

BGH, Beschl. v. 16.5.2013 - IX ZB 152/11 Fundstelle: AGS 2014, S. 45 ff.

Wird eine Rechtsanwaltsgesellschaft gemeinsam mit den beruflich zusammengeschlossenen Rechtsanwälten wegen eines anwaltlichen Beratungsfehlers auf Schadensersatz verklagt, kann sie sich im Prozess von einem anderen Anwalt als dem der mitverklagten Rechtsanwälte vertreten lassen und im Falle ihres Obsiegens von ihrem Prozessgegner grundsätzlich die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren und Auslagen verlangen.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS