§ 91 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 ZPO
Erstattungsfähigkeit gesonderter Anwaltskosten einer amerikanischen Anwaltsgesellschaft und der Anwälte ihrer deutschen Niederlassung im Haftpflichtprozess
BGH, Beschl. v. 16.5.2013 – IX ZB 152/11 Fundstelle: RVGreport 2013, S. 356 ff.
Wird eine Rechtsanwaltsgesellschaft gemeinsam mit den beruflich zusammengeschlossenen Rechtsanwälten wegen eines anwaltlichen Beratungsfehlers auf Schadensersatz verklagt, kann sie sich im Prozess von einem anderen Anwalt als dem der mitverklagten Rechtsanwälte vertreten lassen und im Falle ihres Obsiegens von ihrem Prozessgegner grundsätzlich die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren und Auslagen verlangen.
Leitsatz des Gerichts