ZPO § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO
Anwaltswechsel bei Rückgabe der Zulassung
BGH, Beschl. v. 22.08.2012 – XII ZB 183/11 Fundstelle: RVGreport 2013, S. 26 f.
- Die Mehrkosten für einen zweiten Rechtsanwalt sind erstattungsfähig, wenn der erste Prozessbevollmächtigte seine Zulassung zur Anwaltschaft aus achtenswerten Gründen zurückgegeben hat.
- Ein solcher achtenswerter Grund liegt dann nicht vor, wenn der erste Rechtsanwalt seine Zulassung aufgrund finanzieller Schwierigkeiten zurückgeben musste.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports