RVG §§ 23 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 2, 28 Abs. 3 RVG
Gegenstandswert bei Streit über die Höhe der Insolvenzverwaltervergütung
BGH, Beschl. v. 30.07.2012 – IX ZB 165/10 Fundstelle: RVGreport 2013, S. 29
Bei einem Streit über die Höhe Insolvenzvergütung richtet sich der Gegenstandswert auch für die Gebühren der Verfahrensbevollmächtigten eines beteiligten Gläubigers nach der streitigen Vergütung und nicht nach der vom Gläubiger erstrebten Verbesserung seiner Befriedigung.
Leitsatz des Gerichts