RVG VV Nr. 2300, 3100, Vorbem. 3 Abs. 4 und 5; ZPO §§ 103 ff.

Berücksichtigung der Anrechnung der Geschäftsgebühr bei der Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens

BGH, Beschl. v. 03.06.2008 – VI ZB 55/07
Fundstelle: RVGreport 2008, S. 310 f.

Die anteilige Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens ist auch dann im Kostenfesetzungsverfahren zu berücksichtigen, wenn diese Verfahrensgebühr im selbstständigen Beweisverfahren angefallen ist.³

Leitsatz des Verfassers des RVG-Report