Die anteilige Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens ist auch dann im Kostenfesetzungsverfahren zu berücksichtigen, wenn diese Verfahrensgebühr im selbstständigen Beweisverfahren angefallen ist.³ Leitsatz des Verfassers des RVG-Report Anmerkung: Das Bundesministerium der Justiz hat zwischenzeitlich auf die neue Rechtsprechung des BGH zu der Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr reagiert und ein Problempapier mit Lösungsskizze vorgelegt. Ziel ist es, die aufgetretenen praktischen Probleme bei der Kostenfestsetzung möglichst noch in dieser Legislaturperiode zu beseitigen.