Rechtsanwaltstätigkeit als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei
BFH, Urt. v. 14.12.2004 – XI R 6/02 (FG München) Fundstelle: NJW 2005, 1306 Langjährige Verluste eines selbständig tätigen Rechtsanwalts, dessen Einnahmen ohne plausible Gründe auf niedrigstem Niveau stagnieren und der seinen Lebensunterhalt aus erheblichen anderweitigen Einkünften bestreitet, sprechen regelmäßig dafür, dass er seine Tätigkeit nur aus persönlichen Gründen fortführt (Abgrenzung zu BFHE 186, 206 = BStBL II 1998, 663 = NJW 1998, 2471 = NZG 1998, 868).