BRAO §§ 59 e Abs. 2 S. 1, 59 f Abs. 1
Mehrheitserfordernisse bei einer Rechtsanwaltsgesellschaf
AnwGH München, Urt. v. 25.02.2010 – BayAGH I 25/09 Fundstelle: NJW-Spezial 2010, S. 606
Bei einer Rechtsanwaltsgesellschaft muss die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte Anwälten zustehen, da das entscheidende Gewicht bei der Willensbilligung stets den Anwälten selbst zukommen muss.
Leitsatz der Schriftleitung der NJW-Spezial