BRAO § 43 a Abs. 4; BORA § 3

Wahrnehmung widerstreitender Interessen durch Treuhandtätigkeit

AnwG Hamburg, Beschl. v. 10.06.2008 – II AnwG 21/07 = BeckRS 2008, 24192
Fundstelle: NJW-Spezial 2008, S. 766 f.

Lässt sich ein Anwalt unwiderruflich von seinem Mandanten und der Gegenpartei anweisen, auf sein Anderkonto einen Betrag zur Sicherung des Anspruchs der Gegenpartei zu verwahren, verstößt er gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen.

 

Leitsatz des Gerichts