BRAO §§ 43 a Abs. 5, 114 Abs. 1 Nr. 4; BORA § 4
Unterlassene Weiterleitung von Fremdgeld
Niedersächsischer AnwGH, Urteil vom 21.01.2008 – AGH 1/07
Fundstelle: NJW-Spezial 2008, S. 479
Ein Verstoß gegen die Pflicht, fremde Gelder unverzüglich an den Mandanten weiterzuleiten, hat regelmäßig die Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft zur Folge. Nur ausnahmsweise kann auf ein Vertretungs- und Beistandsverbot nach § 114 I Nr. 4 BRAO erkannt werden.²
Leitsatz des Gerichts