Werbung mit Abschluss der theoretischen Prüfung für Fachanwaltstitel
BRAO §§ 43 b, 43 c BRAO
AnwG Köln, Beschluss vom 20.01.2016 - 3 AnwG 14/15
Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 478 f.
Einem Anwalt ist es verwehrt, auf den „erfolgreichen Abschluss des theoretischen Prüfungsteils zur Verleihung des Titels einer Fachanwaltschaft“ hinzuweisen.
Leitsatz des Autors der NJW-Spezial