Werbung mit Abschluss der theoretischen Prüfung für Fachanwaltstitel

BRAO §§ 43 b, 43 c BRAO

AnwG Köln, Beschluss vom 20.01.2016 - 3 AnwG 14/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 478 f.

 

Einem Anwalt ist es verwehrt, auf den „erfolgreichen Abschluss des theoretischen Prüfungsteils zur Verleihung des Titels einer Fachanwaltschaft“ hinzuweisen.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial