RVG §§ 15 Abs. 2, 22 Abs. 1

Angelegenheit bei der außergerichtlichen Unfallschadensregulierung

AG Limburg a. d. Lahn, Urteil vom 27.06.2016 - 4 C 208/16

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 337 ff.

 

 

Die außergerichtliche Vertretung des Eigentümers des Unfallfahrzeugs einerseits und des Fahrers dieses Fahrzeugs andererseits gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners stellt für den von beiden beauftragten Rechtsanwalt gebührenrechtlich verschiedene Angelegenheiten dar.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports