RVG VV Nrn. 2100 ff.

Deckungsschutz für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

AG Saarbrücken, Urteil vom 10.03.2016 - 121 C 374/15 (13)

Fundstelle: AGS 2016, S. 367 f.

 

 

1.    Der Rechtsschutzversicherer ist verpflichtet, auch die Kosten der Prüfung für die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels zu übernehmen.

2.    Der Antrag auf Deckungsschutz kann auch nachträglich gestellt werden.

 

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS