RVG § 14; RVG VV Teil 5
Gebührenbemessung im Bußgeldverfahren; Höhe der zusätzlichen Verfahrensgebühr
AG Waldbröl, Beschluss vom 17.08.2016 - 44 OWi 72/16 b
Fundstelle: RVGreport 2016, S. 371 f.
1.   Ausgangspunkt für die anwaltliche Gebührenbemessung ist auch im Bußgeldverfahren grundsätzlich die Mittelgebühr. Lediglich bei Bußgeldsachen einfachster Art kann auch einmal eine unter dem Mittelwert liegenden Gebühr angemessen sein.
2.   Bei der zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 5115 VV RVG handelt es sich um eine (versteckte) Festgebühr.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports