RVG §§ 23 Abs. 1, 32 Abs. 1, 31 b

Ratenzahlungsvergleich im gerichtlichen Verfahren

AG Siegburg, Urteil vom 25.05.2016 - 127 C 25/14

Fundstelle: AGS 2016, S. 456 f.

 

 

 

Einigen sich die Parteien in einem Rechtsstreit darauf, dass der Beklagte gegen sich Versäumnisurteil ergehen lässt und er die titulierte Forderung sodann in Raten zahlen kann, richtet sich die Einigungsgebühr nach dem vollen Wert des Verfahrens.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports