BerHG § 2 Abs. 2
Beratungshilfe für Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
AG Halle, Beschl. v. 18.01.2011 – 103 II 6570/10 Fundstelle: AGS 2011, S. 83, f,
1. Bei Mieterhöhungsverlangen wird wegen der Schwierigkeit der rechtlichen Probleme – auch unter dem Gesichtpunkt der Rechtswahrnehmungsgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten – regelmäßig Beratungshilfe zu gewähren sein. (Leitsatz der Schriftleitung der AGS)
2. Zur Frage, wann eine Angelegenheit oder mehrere Angelegenheiten i. S. d. § 2 Abs. 2 BerHG vorliegen. (Leitsatz der Schriftleitung der AGS)