InsO § 60, BRAO §§ 3, 51 VI 2
Haftpflichtversicherung des als Insolvenzverwalter tätigen Rechtsanwalts
VGH München, Beschluss vom 31.1.2018 - 21 C 17.1686
Fundstelle: NJW 36/2018, S. 2658 ff.
1. Ein Auskunftsanspruch nach § 51 VI 2 BRAO steht nur demjenigen zu, der mit dem Rechtsanwalt in einem Mandatsverhältnis gestanden hat.
2. Wird ein Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter tätig, besteht insoweit kein an die Rechtsanwaltskammer gerichteter Auskunftsanspruch nach § 51 VI 2 BRAO.
Leitsatz der Redaktion der NJW