VwGO §162 Abs. 1

Privatgutachtenkosten im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.02.2017 - 4 S 2369/16

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 184 f.

 

 

Im verwaltungsgerichtlichen, vom Grundsatz der Amtsermittlung geprägten Verfahren sind Aufwendungen für ein Privatgutachten nicht notwendig, wenn ein ohne weitere Sachkunde gestellter Beweisantrag Aussicht auf Erfolg hat.

 

Leitsatz des Gerichts